Datenschutzerklärung – Kombitipps Heute
Tagestipps und Kombiwetten nachzulesen, verlangt auf Kombitipps Heute kaum Angaben zur Person; verarbeitet wird nur, was eine Informationsseite braucht. Das Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) und seine Verordnung bilden die Grundlage, in der seit dem 1. September 2023 gültigen Fassung. Mit diesem Text wird die Informationspflicht nach Art. 19 revDSG erfüllt.
Wer verantwortlich zeichnet
Verantwortlich ist die Betreiberin von Kombitipps Heute. Firma, Anschrift und E-Mail-Adresse sind im Impressum auf kombitippsheute.com zu finden, und Anliegen zum Datenschutz richten sich an dieselbe Adresse.
Welche Daten anfallen
Der Webserver führt bei jedem Aufruf ein Protokoll: IP-Adresse, Zeitpunkt, angeforderte Adresse, Datenvolumen, Herkunftsseite und Browser. So bleibt der Betrieb stabil, und Angriffe fallen auf; die Einträge werden nach spätestens 90 Tagen gelöscht oder soweit gekürzt, dass sie keiner Person mehr zugeordnet werden können. Eine Nachricht per E-Mail oder Formular bringt Name, Adresse und Text mit sich, die nur für die Antwort gebraucht werden. Kundenkonten, Einzahlungen und Wetten bietet Kombitipps Heute nicht an, weshalb Zahlungs- und Ausweisdaten nicht erhoben werden.
Wie bearbeitet wird
Nach Art. 6 revDSG werden Daten rechtmässig, nach Treu und Glauben und verhältnismässig bearbeitet, für den bei der Beschaffung erkennbaren Zweck und nur so lange wie nötig. Technische und organisatorische Massnahmen schützen sie angemessen. Profiling oder automatisierte Einzelentscheide gibt es nicht.
Cookies und Messung
Die Reichweitenmessung und alle nicht notwendigen Cookies laufen erst nach Auswahl im Banner. Details finden sich in der Cookie-Richtlinie; die Entscheidung kann jederzeit geändert werden.
Empfänger und Ausland
Ein Verkauf von Personendaten findet nicht statt. Empfänger sind vertraglich gebundene Auftragsbearbeiter für Hosting, Auslieferung und E-Mail (Art. 9 revDSG) sowie Behörden, wenn das Gesetz es verlangt. In Länder gelangen Daten nur, wenn dort ein angemessener Schutz besteht oder geeignete Garantien wie Standarddatenschutzklauseln vorliegen (Art. 16 revDSG).
Anspruch auf Auskunft und mehr
Wer wissen will, ob und welche Daten über sie oder ihn bearbeitet werden, hat Anspruch auf Auskunft (Art. 25 revDSG), die in der Regel unentgeltlich innert 30 Tagen erfolgt. Möglich sind weiter die Berichtigung falscher Daten, die Löschung, die Herausgabe oder Übertragung der eigenen Daten (Art. 28 revDSG) und der Widerspruch. Bei einem Aufenthalt in der Europäischen Union können die Rechte der DSGVO hinzukommen, falls sie anwendbar ist.
Beschwerdeinstanz
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern beaufsichtigt den Datenschutz. Ihm kann gemeldet werden, wenn eine Bearbeitung Vorschriften verletzt.
Stand: 31 October 2026.
