Impressum – Kombitipps Heute

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Tagestipps und Kombiwetten für die Schweiz bilden den Inhalt von Kombitipps Heute; das Impressum nennt die Betreiberin und die Vorgaben, unter denen die Beiträge verfasst werden.

Betreiberin

Firma, Rechtsform, Sitz, Handelsregisternummer und eine E-Mail-Adresse für Anfragen stehen unter kombitippsheute.com. Sie folgen Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der klare und vollständige Auskunft über die Identität sowie eine Kontaktmöglichkeit einschliesslich E-Mail verlangt.

Worum es auf der Website geht

Kombitipps Heute informiert redaktionell über Sportwetten. Wetten werden nicht angenommen, Spielerkonten nicht geführt, Geld nicht entgegengenommen, und Verträge zwischen Lesenden und Wettanbietern kommen über die Seite nicht zustande. Voraussagen mit Gewinnversprechen enthält sie nicht.

Rechtlicher Rahmen in der Schweiz

Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS). Online-Sportwetten sind Grossspiele; die Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern beaufsichtigt sie. Bewilligt wurden zwei Veranstalterinnen: Swisslos (Sporttip) und die Loterie Romande (Jouez Sport). Wer eine ausländische Lizenz hält, hat in der Schweiz keine Bewilligung; Angebote ohne Schweizer Bewilligung führt die Gespa auf ihrer Sperrliste und lässt sie per DNS sperren (Art. 86 BGS). Das Bewerben nicht bewilligter Geldspiele ist verboten (Art. 74 BGS). Teilnehmen dürfen nur Personen ab 18 Jahren.

Gewähr für Inhalte

Die Beiträge entstehen mit Sorgfalt und werden regelmässig überprüft. Weil Quoten, Programme und Teilnahmebedingungen laufend wechseln, geht stets die aktuelle Angabe der Veranstalterin vor. Kombitipps Heute haftet nicht für Entscheidungen, die auf diesen Inhalten beruhen.

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Urheberschutz

Das Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) schützt Texte, Tabellen und Grafiken. Wer sie über das gesetzliche Zitatrecht hinaus verwenden will, braucht die vorherige schriftliche Zustimmung der Redaktion.

Hilfe bei Spielsucht

Wetten kann in eine Sucht führen. Zeigen sich bei einem selbst oder bei Angehörigen Merkmale übermässigen Geldspiels, bieten die kantonalen Suchtberatungsstellen und die Fachstellen für Spielsucht vertrauliche, kostenlose Hilfe. Die bewilligten Veranstalterinnen ermöglichen Limiten und die Beantragung einer Spielsperre.

Stand: 31 October 2026.