Wettgutscheine in der Schweiz – warum zwei Veranstalter den Markt bestimmen
Inhaltsverzeichnis
Wer in der Schweiz nach einem Wettgutschein sucht, landet schnell bei Angeboten, die es hier gar nicht geben darf. Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Geldspielgesetz, und darin steht eine Bedingung, die den ganzen Markt erklärt: Für Gratisspiele und Gratisgutschriften muss man vorher die Zustimmung der Aufsicht einholen, sonst darf man sie nicht anbieten. Diese Zustimmung erteilt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern. Sie hat sie im Jahr 2025 vierundzwanzig Mal der Loterie Romande und acht Mal Swisslos gegeben – an sonst niemanden in diesem Land.
Stand: 31 Oktober 2026, geprüft gegen die Gespa als zuständige Aufsichtsbehörde und gegen die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter.
Das ist die eigentliche Nachricht hinter dem Suchbegriff, und sie ist unbequem für alle, die eine lange Liste von Willkommensprämien erwarten. Ein Wettgutschein im Schweizer Sinn ist keine grosse Sache. Er ist ein kleines, klar begrenztes Guthaben, das einen Tag nach dem nächsten in den Aktionsbedingungen steht, nicht in einer Werbeanzeige. Genau deswegen lohnt es sich, den Begriff zu sortieren, bevor man ihn bewertet.
Wovon die Rede ist: Wettgutscheine als Gratisspielguthaben und Aktionsgutschriften
Zwei Wörter werden durcheinandergeworfen, und der Unterschied entscheidet darüber, was man davon hat. In der Sprache der Gesetzgebung heisst die Sache Gratisspielguthaben. Im Markt heisst sie Gratiswette oder Freiwette. Gemeint ist beides Mal dasselbe: ein Betrag, den der Veranstalter einem Spielerkonto zubucht, mit dem man wetten kann, ohne eigenes Geld einzusetzen.

Das Guthaben hat drei Eigenschaften, die man nicht überlesen sollte. Es ist nicht auszahlbar. Es hat eine Frist. Und es entsteht nur unter Bedingungen, die Swisslos und die Loterie Romande jeweils selbst in ihren Teilnahmebedingungen festhalten.
Bei Swisslos findet sich die erste dieser Eigenschaften an prominenter Stelle: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – dieselbe Regel gilt für die Loterie Romande. Ein Betrag von CHF 10 auf dem Spielerkonto ist damit kein Geld, sondern ein Gutschein im wörtlichen Sinn: Er verpflichtet den Veranstalter zu einer Wette, zu nichts Weiterem.
Die rechtliche Grundlage: Bewilligung, Gespa und das Verbot für alles andere
Die Schweiz hat kein Lizenzsystem mit vielen Teilnehmern, sondern eine Deckelung. Lotterien und Sportwetten dürfen landesweit von zwei Organisationen veranstaltet werden. Alles Weitere ist strafbar, und zwar für den Veranstalter, nicht für den Spieler.

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinn des Bundesgesetzes über Geldspiele, in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Wer sie veranstalten will, braucht zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel. Aufsicht führt die Gespa, nicht die ESBK – die ist für Casinos zuständig und hat mit Sportwetten nichts zu tun. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz.
Wichtig ist der Satz dahinter: Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains. Wer also nach einem dritten Schweizer Anbieter sucht, sucht etwas, das nicht existiert.
Was wetten darf und was nicht
Die bewilligte Sportwette ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Liste, Fassung 10.09.2026. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie genannt sind; Frauenwettkämpfe ebenso; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet; auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte fehlen ganz, genauso wie ein Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Das Gesetz beschränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out regelt es überhaupt nicht – das ist eine Funktion jedes Anbieters, kein gesetzlicher Anspruch.
Betrübt gesagt: Nein, Quotenboosts sind keine Gratiswetten
Ein Kombiboost ist etwas anderes als eine Gratiswette, und die Verwechslung kostet Geld, weil sie Erwartungen an ein Produkt hängt, das anders funktioniert.
Bei Swisslos gilt der Sporttip-Kombiboost nur online – Prematch, Live, Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Man sieht sofort, wie das Angebot tatsächlich aussieht: 5 % auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen ist eine Rundungsgrösse, nicht ein Zuschuss. Die 100 % stehen am Ende einer Kette, für die man fünfzehn Begegnungen mit Quote ab 1.50 richtig vorhersagen muss – ein Ereignis, das man nicht plant, sondern erhofft.
Dasselbe Muster bei den übrigen Boosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Boost als Sicherheitsnetz versteht, hat ihn falsch verstanden: Genau wenn man ihn braucht, fällt er weg.
Warum Gutscheine in der Schweiz selten und klein sind
Die Kleinheit ist kein Zufall und kein schlechter Service. Sie folgt aus zwei Regeln, die gleichzeitig greifen.
Die erste ist die Zustimmungspflicht. Wer Gratisspielguthaben verteilen will, muss vorher die Aufsicht fragen. Das verlangsamt jede Aktion und macht sie zu einem Vorgang mit Aktenlage. Die zweite ist die Herkunft des Geldes: Die Nettoerträge gehen gemäss Gesetz an öffentliche Zwecke in den Kantonen. Ein Veranstalter, der einen grossen Teil seiner Erträge an die Allgemeinheit abführt, hat keinen Spielraum für Marketingausgaben, wie sie ein privater Buchmacher kennt.
Dazu kommen die mageren Rabatte, mit denen man hier rechnen muss. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen und verteilte an den National-League-Stadien Codes. Wer den Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7'000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Sieben Tage, ein Code aus einem Stadion, CHF 10, dreissig Tage Frist, 7'000 Stück für das ganze Land. Das ist die Grössenordnung, in der sich Schweizer Wettgutscheine abspielen. Wer CHF 10 Spielguthaben bekommt, hat einen Kinobesuch gewonnen, nicht einen Wettvorteil. Das ist nicht abwertend gemeint, sondern genau: Es ist ein kleiner Anreiz, der niemanden zum Wetten drängen soll, und das ist die Absicht hinter der Regel.
Wahl und Grenzen: Wer die Aktionen wirklich nutzen kann
Hier zeigt sich, was der Angle «Wahl» für die Praxis bedeutet. Es gibt nicht die Wahl zwischen vielen Anbietern, sondern eine Vorentscheidung, die vor allem anderen steht: der Wohnsitz.
Swisslos wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt – zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis im Gebiet des Veranstalters.
Wer in Freiburg wohnt, kann also nicht bei Sporttip die Aktion nutzen, die für die Deutschschweiz läuft, und umgekehrt. Für deutschsprachige Kantone bleiben die Aktionen der Loterie Romande grundsätzlich ausserhalb der eigenen Reichweite, weil ein Konto dort nicht offensteht. Das ist die härteste Grenze auf dieser Seite, und sie ist gesetzlich, nicht vertraglich. Kein Trick umgeht sie.
Innerhalb des Gebiets bleiben die Grenzen der Aktion selbst. Fristen sind bei Sporttip-Aktionen eng: Die Aktion der Loterie Romande gab einem Code 7 Tage Zeit, das Guthaben danach 30 Tage. Wer sich registriert, verifiziert und erst zwei Wochen später an die Wette denkt, hat nichts mehr davon. Die Registrierung selbst ist kein Formular, das man nebenbei ausfüllt: Es braucht mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Wer was wo spielen kann: die Tabelle der Zugänge
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter beziehungsweise gemeldete Lizenz | Gebiet für ein Spielerkonto |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS mit Aufsicht durch die Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel, gestützt auf die IKV 2020 | Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), Tessin und Liechtenstein |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS mit Aufsicht durch die Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) | Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis |
| BetAlright | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz | Kein Schweizer Spielerkonto möglich; Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden |
| Interwetten | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz | Kein Schweizer Spielerkonto möglich; Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden |
| Roobet | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz | Kein Schweizer Spielerkonto möglich; Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden |
| Funbet | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz | Kein Schweizer Spielerkonto möglich; Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden |
| Cloudbet | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz | Kein Schweizer Spielerkonto möglich; Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden |
| AmunRa | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz | Kein Schweizer Spielerkonto möglich; Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden |
| 1xBet | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz | Kein Schweizer Spielerkonto möglich; Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden |
| DirectionBet | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz | Kein Schweizer Spielerkonto möglich; Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden |
Die Spalte zur Bewilligung trägt die entscheidende Information, und sie ist für acht der zehn Zeilen identisch, weil die Rechtslage identisch ist. Ausländische Domains werden über DNS gesperrt, gestützt auf das Geldspielgesetz; die erste Liste stammte vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt. Von den acht ausländischen Marken auf dieser Liste ist bei keiner eine Schweizer Bewilligung vorhanden, und die gemeldete Lizenz – aus welchem Land auch immer – hat in der Schweiz keine Geltung.
Spielerschutz: Verlustlimiten und Spielsperren gelten auch mit Gutschein
Der Gutschein ändert nichts an den Schutzregeln. Wer mit Gratisspielguthaben wettet, sitzt an demselben Konto mit denselben Limiten wie jemand, der mit eingezahltem Geld spielt.
Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9'999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1'000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage vereinbaren.
Die 72 Stunden sind der eigentliche Schutzmechanismus. Sie sind keine Wartezeit, sondern eine Bremse, und wer in einer schlechten Nacht die Limite hochsetzen will, merkt am nächsten Morgen, dass die Nacht vorbei ist. Der Betrag selbst wird dadurch nicht kleiner – CHF 9'999 auf dreissig Tage ist für die meisten Haushalte weit mehr, als sie verlieren können, und die Limite ist eine Obergrenze, keine Empfehlung. Man setzt sie für sich selbst, und man setzt sie zu Beginn, bevor man weiss, wie man verliert.
Dass die Limite vom Spielenden kommt und nicht vom Staat, ist schweizerische Eigenheit. Die Veranstalter müssen Höchstwerte verlangen. Eine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze gibt es nicht.
Spielsperre: das Konto, das keine Aktion mehr sieht
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Wer gesperrt ist, ist von jeder Aktion ausgeschlossen, und der Ausschluss lässt sich nicht zurücknehmen, weil ein Gutschein lockt. Eine freiwillige Sperre kann gemäss den Ausführungsbestimmungen erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Die Läufe sind so gebaut, dass sie in einer Krise nicht im Weg stehen. Ausgeschlossene und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Ehrlich gehört dazu: Die Kontrolle an den Verkaufsstellen ist nicht lückenlos. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Zahl ist ein Argument für die Nachfrage nach einem Ausweis, nicht gegen das System – und sie steht hier, weil «der Schutz funktioniert» in dieser Deutlichkeit nicht stimmt.
Und wer sich Hilfe sucht: Die Spielsperre ist der eine Weg, den beide Veranstalter kennen. Sie ist kostenlos, sie gilt landesweit, und sie schliesst auch die Casinos ein. Das ist mehr, als die meisten Länder bieten.
Steuern: Wann ein Gewinn aus einer Gratiswette etwas kostet
Die kurze Antwort: fast nie. Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1'071'000 und lag 2025 bei CHF 1'070'400. Wer CHF 10 Spielguthaben in eine Wette umsetzt und CHF 19 zurückbekommt, bewegt sich um fünf Grössenordnungen unterhalb der Schwelle.
Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb schreibt man hier «je nach Kanton» und keine bestimmte Zahl. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; man holt sie über die Steuererklärung zurück, indem man den Gewinn deklariert.
Zwei Sätze weiter wird es unangenehm, und sie betreffen genau die Wahl, die diese Seite sortiert. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer – aber die kantonale Praxis etwa von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wette und eine Offshore-Wette sind steuerlich nicht dasselbe Produkt. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.
Das ist allgemeine Information und kein Steuerrat. Für den eigenen Fall fragt man einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Wenn man in der Schweiz grundsätzlich nicht kaufen kann: keine Codes, keine Gutschrift auf Zuruf
Eine Regel, die man in Schweizer Aktionen vergeblich sucht, ist der Werbecode, den man auf einer Partnerseite einsetzt. Es gibt ihn hier nicht, und das folgt aus der Bewilligungspflicht. Eine Gratisgutschrift braucht die vorherige Zustimmung, und was zugelassen ist, wird in den Teilnahmebedingungen des Veranstalters beschrieben, nicht in einer Anzeige. Wer auf einer Seite einen Code findet, der «garantiert» CHF 100 Gutschrift verspricht, liest über einen Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung.
Auch die Auszahlung hat ihre eigene Geometrie. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10'000. Gewinne bis CHF 1'000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Wer Gratisspielguthaben kaufen will, kann das bei Swisslos über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein tun, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10'000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9'999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zum Aufladen zur Verfügung, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Wie man einen Gutschein bewertet: der Wert statt des Nennbetrags
Der Nennbetrag ist die uninteressanteste Zahl an einer Gratiswette. Entscheidend ist, was sie im Durchschnitt einbringt.
Bei einer Gratiswette wird der Einsatz nicht mit dem Gewinn ausgezahlt. Wer CHF 10 Spielguthaben bei Quote 1.90 setzt und gewinnt, bekommt CHF 19 – aber die CHF 10 des Einsatzes sind nicht darunter, weil sie dem Spielenden nie gehört haben. Der Vorgang schreibt dem Wallet also CHF 19 zu, von denen CHF 9 aus dem Guthaben entstanden sind. Rechnet man dagegen, was die Wette selbst wert ist, zieht man diesen Einsatz ab, und übrig bleibt der Gewinnanteil von 9 CHF.
Man kann weitergehen und den Markt einbeziehen. In einem zweiseitigen Markt zu Quoten von 1.90 und 1.90 ist der Quotenschlüssel 1 geteilt durch die Summe von 1/1.90 und 1/1.90 – also rund 95,0 %. Die Marge des Veranstalters, das ist die Differenz zu 100 %, liegt bei diesen Quoten folglich bei ungefähr 5,0 %. Bei Quoten von 1.90 und 1.90 ist das eine Beispielrechnung, kein quotierter Preis.
Setzt man den Gewinnanteil von CHF 9 ins Verhältnis zum Guthaben von CHF 10, entspricht das einem Quotenschlüssel von 90 % – und davon zahlt der Markt im Durchschnitt rund 95,0 % aus. Der durchschnittliche Wert der Gratiswette liegt damit in einem Bereich von CHF 9,00 bis CHF 9,50, gerechnet auf ein fiktives Guthaben von CHF 10 auf einem Markt mit mittlerer Marge. Der Wert ist ein Durchschnitt über viele Wetten unter der Annahme, dass ausschliesslich das Guthaben in einer Wette umgesetzt wird – kein garantierter Ertrag, und bei einem einzelnen Wettschein selbstverständlich null oder zwanzig Franken.
Das ist ein schmales Ergebnis, und der interessantere Teil steht daneben: Die Spanne hängt fast vollständig an der Quote. Bei Quote 1.10 bringt dieselbe Wette fast den Nennwert, aber der Ertrag ist mickrig; bei Quote 5.00 bringt dieselbe Wette einen grossen Teil des Nennwerts erst dann, wenn die Wette aufgeht, und die Wahrscheinlichkeit, dass sie es tut, ist entsprechend klein. Und die Marge wächst mit der Höhe der Quote. Die Bewertung ist ein Produkt aus Gewinnchance und Marktqualität, und beide verschlechtern sich zusammen.
Spielerschutz
Zwei Regeln muss man kennen, wenn man mit geschenktem Guthaben spielt, und beide gehören zu den Konto-Bedingungen, nicht zu den Aktionsbedingungen. Die eigenen Limiten gelten weiter. Und die Spielsperre schliesst vom ganzen Angebot aus, einschliesslich jeder Aktion.
Wie man ein Angebot liest: die Prüfliste
Wer die Bedingungen einer Aktion durchgeht, findet vier Angaben, die den Wert bestimmen und in jeder Schweizer Aktion neu stehen.
Die Frist ist die erste. Aktionen dieser Art arbeiten mit kurzen Fenstern – bei der Loterie-Romande-Aktion waren es 7 Tage für den Code und 30 Tage für das Guthaben. Wer die Frist nicht im Kalender hat, hat den Gutschein beim Öffnen schon verloren.
Die zweite ist die Mindestquote. Boosts und Freiwetten hängen regelmässig an einer Untergrenze; beim Kombiboost sind es Quoten von je mindestens 1.50 pro Voraussage. Eine Wette knapp unterhalb dieser Grenze zählt nicht, und die Grenze ist nicht verhandelbar.
Die dritte ist der Höchstbetrag, den die Aktion annehmen wird. Bei Swisslos sind Einsatz und Gewinnerhöhung eines Boosts limitiert; beim Mindesteinsatz für Sporttip-Wetten beginnt es bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1'000 und für eine Systemwette bei CHF 10'000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Die vierte ist die Frage, ob der Einsatz zurückkommt. Bei einer gewöhnlichen Wette ist der Einsatz Teil der Auszahlung – Soziallotterien in der Schweiz sagen es so: Eine Wette mit Einsatz von CHF 5 zu Quote 2.00 zahlt CHF 10 aus, gemäss dem Grundsatz «Einsatz mal Quote» –, bei einer Gratiswette nicht. Diese eine Zeile entscheidet über den halben Wert des Angebots, und sie steht selten dort, wo man sie sucht.
Wann die Grenzen der Aktion erreicht sind
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos.
Die 26 Wochen sind grosszügig, bis man den Fall hat. Der Verfall geht an den öffentlichen Zweck – das Geld verschwindet also nicht in einer Schublade, aber dem Gewinner ist es genauso weg. Wer in der Schweiz regelmässig kleine Beträge aus einem Wallet stehen lässt, sollte wissen, dass es irgendwann nicht mehr seins ist.
Was eine Gratiswette bei den Schweizer Veranstaltern technisch ist
Ein Gutschein ändert nichts an der Mechanik einer Wette. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einer Wette mit Spielguthaben wird der Einsatz gleich behandelt wie eingezahltes Geld: Er zählt in die Rechnung hinein, das Ergebnis wird aber zuerst dem Wallet zugeschrieben und ist, soweit es aus dem Gratisguthaben stammt, nicht auszahlbar.
Dass Rundungen nach unten gehen, merkt man erst bei grossen Beträgen, aber die Richtung ist bezeichnend, und sie gilt für jede Wette, nicht nur für die mit Gutschein.
Ein paar weitere Regeln entscheiden darüber, ob eine Wette überhaupt zählt. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer bei einem Live-Wettangebot auf die Verlängerung setzt, ohne dass sie Gegenstand der Wette ist, setzt auf etwas anderes, als er glaubt.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.
Die Wahl zwischen den Wegen: bewilligt oder ohne Bewilligung
Jetzt lässt sich die Frage beantworten, die am Anfang stand, und sie hat eine klare Form. Es gibt zwei Wege, und sie sind nicht gleichwertig, aber auch nicht einer «sicher» und einer «riskant» ohne Einschränkung.
Bewilligt heisst: volle Schweizer Schutzmechanik. Verlustlimiten, die Pflicht sind, ein Spielerkonto mit verifizierter Identität, eine Spielsperre, die landesweit auch die Casinos erfasst, Auszahlung nur auf ein Konto auf den eigenen Namen. Bewilligt heisst aber auch: zwei Veranstalter, kein Konto ohne Wohnsitz im richtigen Gebiet, eine geschlossene Liste von Sportarten, Wettkämpfen und Wettarten, ein Verbot von Wetten auf Politik, Wetter und Fernsehsendungen, keine Corner- oder Kartenmärkte, kein Esport in der Liste, und das vorgeschriebene Setzen von Verlustlimiten schon vor der ersten Wette.
Ohne Bewilligung heisst: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Schutzmechanik. Eine ausländische Bewilligung – ob Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land – hat in der Schweiz keine Geltung. Die Teilnahme ist für den Spieler nicht strafbar, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und über DNS gesperrt werden.
Wer sich für den zweiten Weg entscheidet, entscheidet sich bewusst gegen den Schutz, in dem die 72-Stunden-Bremse und das landesweite Sperrregister stehen. Das ist keine Kleinigkeit, und es lässt sich nicht dadurch heilen, dass man auf einen grösseren Bonus schaut.
Für wen die kleinen Schweizer Aktionen trotzdem das Beste sind
Wer im Vertragsgebiet wohnt, hat es leicht mit der Wahl und schwer mit der Erwartung. Der bewilligte Weg liefert das verlässlichere Produkt, weil er den Fall, in dem man sich selbst nicht mehr bremsen kann, mit einer Frist versieht, die man nicht übersteuern kann. Er liefert nicht das grösste Angebot. Für einen Spielenden, der CHF 20 im Monat einsetzt und den Überblick behalten will, ist das trotzdem die richtige Seite des Grabens: Die Alternative enthält keine Verlustlimite, die ihn bremst, und keine Sperre, die ihn schützt. Für einen Spielenden, der auf einen grossen, sofort verfügbaren Willkommensbetrag aus ist, kann das ausländische Angebot weiterhin attraktiver aussehen – das ist eine ehrliche Beschreibung und keine Empfehlung.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Die beiden Schweizer Veranstalter zuerst, weil sie die einzigen mit Bewilligung sind, danach acht ausländische Marken, die hier keine Bewilligung haben. Alle zehn werden nach denselben Kriterien beschrieben und bewertet – Bewilligung, Veranstalter, Gebiet, Aktion. Es ist nicht Aufgabe dieser Seite, für einen davon zu werben. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist gemäss Artikel 74 Absatz 3 des Geldspielgesetzes strafbare Werbung und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500'000 geahndet. Beschreiben und bewerten ist erlaubt; empfehlen nicht.
Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit der grössten Zahlungsdisziplin und den kleinsten Aktionen
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, beaufsichtigt von der Gespa; ein Online-Konto steht nur Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen.
Zahlen sind hier das eigentliche Argument. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, aber Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto auf den eigenen Namen überwiesen, ab der dritten Auszahlung mit einer Kommission von 3 %, die Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1'000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet; Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen.
Verglichen mit dem, was ausländische Marken an Auszahlungsversprechen anbieten, ist das langsam. Verglichen mit dem, was tatsächlich passiert, ist es planbar: Der Betrag kommt an, und er kommt auf das Konto, das auf den Namen des Spielenden lautet. Was den Gutschein selbst angeht, ist Swisslos der magerere der beiden Veranstalter. Der Kombiboost mit 5 % bei vier Voraussagen und die limitierten Quotenboosts sind keine Angebote, die den Markt bewegen.
Zum Einstieg sind die Limiten trotzdem grosszügig: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, weshalb CHF 10 Spielguthaben für einen gefüllten Wettschein reichen. Wer die Auszahlung schätzt und den Aktionstrubel nicht braucht, ist hier richtig; wer bei Swisslos etwas Grosses erwartet, wird von einem Boost auf den Nettogewinn nicht überzeugt.
Loterie Romande Jouez Sport: die Aktion an den Stadien und die höchsten Einzahlungslimiten
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in Lausanne, und sie zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe Bauart wie bei Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter Aufsicht der Gespa.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den Code eingab, den die Loterie Romande in den National-League-Stadien verbreitete, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7'000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Der Vertriebsweg ist bemerkenswert. Die Aktion lief über die Stadien und nicht über eine Website, sie hatte sieben Tage und nur 7'000 Stück Guthaben. Wer nicht an einem der Aktionstage im Stadion war oder den Code von jemandem bekam, sah von der Aktion gar nichts. Eine Verlosung mit einem Millionengewinn erreicht mehr Menschen als diese Aktion; der Vergleich zeigt, wo hier die Grenzen liegen, nicht die Attraktivität des Spiels.
Auf der Einzahlungsseite ist die Loterie Romande grosszügiger als Swisslos: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis CHF 10'000 pro 30 Tage möglich, das Wallet-Guthaben darf ebenfalls CHF 10'000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1'000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Gewinne auf die angegebene IBAN; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Limite ist keine Erlaubnis, sondern eine Obergrenze, und wer sie als Zielgrösse liest, hat das Spielerschutzkonzept missverstanden. Als Ort für einen Westschweizer, der eine kleine Aktion mit klaren Regeln will, ist das sauber gemacht; für einen Deutschschweizer ist die Tür zu, und das nicht aus Geschäftspolitik, sondern aus dem Gesetz.
BetAlright: keine Bewilligung, kein Schweizer Sperrregister
BetAlright fällt unter «ohne Schweizer Bewilligung». Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft. Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und über DNS gesperrt werden.
Für einen Spielenden heisst das vor allem eines: Die Mechanismen, die auf diesem Markt Schutz leisten, sind nicht da. Wer sich sperren lassen will, hat kein Register, das greift; wer zu viel einzahlt, hat keine Verlustlimite, die ihn hält. Ein ausländischer Anbieter kann eigene Limiten anbieten, aber die sind freiwillig und ohne Behörde, die darauf schaut. Das ist das entscheidende Wort in diesem Absatz: freiwillig.
Auch die Steuerseite kippt: Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind gemäss der kantonalen Praxis etwa von Thurgau vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das macht den Nettogewinn kleiner, als der beworbene Betrag verspricht. BetAlright bleibt damit eine Option für jemanden, der sich nicht um Schweizer Schutzregeln kümmert – und das ist eine bewusste Entscheidung, keine gleichwertige Alternative.
Interwetten: die Domain, die als Beispiel in der Sperrliste steht
Interwetten wird in diesem Bereich zuerst wegen einer unbequemen Eigenschaft genannt: Die Gespa führt den Anbieter als Beispiel für Domain-Hopping, weil gesperrte Domains innert Stunden ersetzt werden. Es liegt keine Schweizer Bewilligung vor; die gemeldete Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung, es besteht keine Verbindung zum Sperrregister, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg.
Wer die Domain über eine Suchmaschine findet und nicht über die gesperrte Adresse, glaubt, das Angebot sei zugänglich. Es ist nur noch nicht gesperrt. Dieses Hin und Her ist kein Zeichen von Vitalität, sondern das Muster, das die Sperrliste ausdrücklich beschreibt.
Damit ist auch die Grenze dieses Vergleichs gesetzt. Die Gespa nennt Interwetten im Kontext der Zugangssperre, und mehr steht hier nicht: kein Urteil über Quoten, Bedingungen oder Auszahlung, weil dazu nichts vorliegt und ein erfundener Vergleich genau die Information wäre, auf die sich niemand stützen kann. Wer diese Marke prüft, liest die eigenen Bedingungen und die Steuerfolge ausländischer Grossspiele, und er tut das ohne den Schweizer Schutz, den die beiden Veranstalter gesetzlich schulden.
Roobet: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht
Roobet gehört zur Gruppe der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz von welcher Behörde auch immer entfaltet in der Schweiz keine Wirkung; Aufsicht führt keine Schweizer Stelle, das Sperrregister kennt den Anbieter nicht, und die Domain kann über DNS gesperrt werden.
Was hier zählt, ist die Frage der Zuständigkeit. Bei einem bewilligten Veranstalter ist klar, an wen man sich wendet, wenn etwas nicht läuft, und die Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung hat eine Form, eine Frist und eine Adresse. Bei einer Marke ohne Bewilligung gibt es diese Adresse nicht. Die Folge trifft den Spielenden und nicht den Anbieter.
Es gibt ausländische Buchmacher mit geordneter Auszahlung und fairen Quoten. Das ist nicht der Punkt. Der Punkt ist, dass man die Vertragspartner nicht auf Augenhöhe treffen kann, wenn der andere Teil in einem Verfahren in der Schweiz nicht greifbar ist. Für einen Spielenden, der eine günstige Quote sucht und das Risiko kennt, ist Roobet vielleicht akzeptabel; für einen, der sich schützen lassen will, ist es die falsche Baustelle.
Funbet: ausländisch, ohne Schweizer Rechtsweg
Funbet steht in derselben Spalte: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Prüfung durch keine Schweizer Aufsichtsbehörde. Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Das Konto bei einem solchen Anbieter ist ein Konto unter fremdem Recht. Wer sich beschwert, beschwert sich bei einer Stelle, die für Schweizer Kundschaft nicht zuständig ist, und er tut es in einem Verfahren, das er nicht kennt. Die Einzahlung, die verloren geht, weil ein Konto gesperrt wurde, verschwindet in einem System ohne Weg zurück.
Der Nullsummen-Satz lautet so: Was ein Anbieter an Marketing in einen Gutschein steckt, nimmt er am Markt wieder ein. Bei einer Marke ohne Schweizer Aufsicht gibt es zusätzlich kein Risiko, das sie von einer unfairen Regelung abhielte. Das ist eine Feststellung über Anreize, nicht über Funbet, und jeder soll sie auf jeden Anbieter derselben Gruppe anwenden.
Cloudbet: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Spielerschutz
Cloudbet gehört zur Gruppe ohne Schweizer Bewilligung. Von Schweizer Seite aus gibt es keine Aufsicht, keine Registerverbindung, keinen Rechtsweg; die Domain ist sperrbar. Mehr über die Marke steht hier nicht, weil mehr nicht belegt ist.
Was sich trotzdem sagen lässt, ist eine Regelmässigkeit über die ganze Gruppe: Wer den ausländischen Weg wählt, verliert die Verlustlimiten-Obergrenze von CHF 9'999, die 72-Stunden-Sperre gegen die eigene Erhöhung, das landesweite Sperrregister und die Auszahlungspflicht auf ein Konto auf den eigenen Namen. Diese vier Dinge sind der Kern des Schweizer Modells, und sie kommen mit dem ausländischen Weg nicht wieder.
Wer bei einer ausländischen Marke einzahlt, sollte die eigenen Limiten deshalb selbst setzen und sie nicht mit den Schweizer Beträgen verwechseln. Das ist möglich; es fehlt nur die Instanz, die nachfragt, wenn man es nicht getan hat.
AmunRa: ohne Schweizer Bewilligung, auf jeder Liste zur Sperrung
AmunRa gehört zu den Marken ohne Schweizer Bewilligung. Aufsicht, Register und Rechtsweg liegen ausserhalb der Schweiz; Domains können über DNS gesperrt werden. Das sind die einzigen Angaben, die dieser Vergleich über die Marke tragen kann.
Der praktische Hinweis ist der, den man jedem gibt, der mit einer solchen Marke liebäugelt: den Auszahlungsvorgang testen, bevor man viel Geld hineinschiebt. Wer CHF 20 ein- und wieder auszahlt, lernt in zwei Tagen mehr über einen Anbieter als in zwei Stunden Forenlektüre. Für einen bewilligten Veranstalter braucht man diesen Test nicht, weil die Auszahlungspflicht auf ein Konto auf den eigenen Namen gesetzlich festgeschrieben ist.
Das ist keine Werbung für die Schweizer Lösung. Es ist eine Beschreibung davon, was ein Testlauf bei einer Marke ohne Aufsicht kostet – nämlich Zeit und Lehrgeld.
1xBet: ausländisch, ohne jede Schweizer Kontrolle
1xBet gehört zur Gruppe der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung: keine Aufsicht durch die Gespa, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Ein Detail, das für alle acht Marken dieser Gruppe gilt und hier am deutlichsten wird: Der Spieler macht sich nicht strafbar, wenn er dort spielt. Die Konsequenzen treffen ihn trotzdem – Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und eine Schweizer Stelle wird für ihn nicht tätig. Die Straflosigkeit des Spielers ist keine Garantie, sondern nur ein Hinweis darauf, wo der Gesetzgeber das Problem vermutet.
Wer trotzdem dort spielt, sollte das mit dem Wissen tun, dass jeder Franken ein Verlust sein kann, den niemand prüft, und dass der Steuerfreibetrag für Schweizer Grossspiele hier nicht gilt.
DirectionBet: ohne Bewilligung, ohne Schutz, mit derselben Steuerfolge
DirectionBet bleibt ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Aufsicht, ohne Registeranbindung und ohne Schweizer Rechtsweg; die Domain ist sperrbar. Mehr trägt die Vergleichsgrundlage nicht.
Damit gilt auch hier die Steuerfolge, die für ausländische Grossspiele in einzelnen Kantonen greift: Der Gewinn ist steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist der stille Unterschied zum Schweizer Anbieter, und er wirkt nach der Auszahlung, nicht davor. Wer CHF 500 gewinnt, merkt ihn zum ersten Mal beim Ausfüllen der Steuererklärung.
Ein Vergleich mit einer Schweizer Wette ist in dieser Rubrik deshalb nie nur der Vergleich zweier Quoten. Er ist ein Vergleich zweier Rechtsordnungen, und die Schweizer Seite ist die einzige, in der eine Verlustlimite überhaupt verlangt wird.
Häufige Fragen zu Wettgutscheinen in der Schweiz
Dürfen Swisslos und die Loterie Romande Gratisguthaben überhaupt selbst vergeben?
Ja, aber nicht einfach so. Gratisspiele und Gratisgutschriften brauchen vorab die Zustimmung der Gespa; 2025 erteilte sie deren vierundzwanzig an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Beide Anbieter halten die Bedingungen ihrer Aktionen ausnahmslos in den eigenen Teilnahmebedingungen fest. Ein Werbecode, der auf einer Partnerseite steht, kennzeichnet dagegen einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.
Was heisst ein Wettgutschein ohne Einzahlung – und welche Fristen hängen daran?
Man kann mit einem Guthaben wetten, ohne vorher eigenes Geld einzuzahlen. Der Vorgang bleibt aber nicht offen: Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» gab einem Code 7 Tage Zeit, die CHF 10 Spielguthaben danach 30 Tage. Freigespieltes Guthaben ist nicht auszahlbar. Wer die Frist verstreichen lässt, verliert den Betrag vollständig.
Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn zusammen ausgezahlt?
Nein. Bei einer Gratiswette ist der Einsatz nicht Teil der Auszahlung. Bei Quote 1.90 und CHF 10 Guthaben schreibt die Wette CHF 19 zu, davon stammen CHF 9 aus dem Guthaben – der Einsatz kommt nicht hinzu, weil er dem Spielenden nie gehört hat. Bei einer gewöhnlichen Wette mit Einsatz von CHF 5 bei Quote 2.00 zahlt der Veranstalter CHF 10 aus.
Gibt es Gutscheine für Bestandskunden, und wo liegen die Grenzen?
Ja, und die Grenzen liegen bei der Zustimmung der Aufsicht und beim Anlass. Swisslos vergibt Quoten- und Profitboosts, die pro Person einmal nutzbar sind und deren Erhöhung limitiert ist. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Wer schon gewettet hat, ist also nicht ausgeschlossen – nur wird das Volumen nicht grösser, weil man länger dabei ist.
Gelten Verlustlimiten und die Spielsperre auch bei Wetten mit Gutschein?
Ja. Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, die Oberlimite liegt bei CHF 9'999 und für unter 21-Jährige bei CHF 1'000; eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre schliesst das Konto von jeder Aktion aus. Ausgeschlossene und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Swisslos rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf, dann auf 5 Rappen ab. Bei Quote 2.10 und einem Einsatz von CHF 1 beträgt der Gewinn CHF 2.10. Bei einem Cash-Out fällt der Betrag tiefer aus als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn.
Dieser Beitrag wurde vom Team von Kombitipps Heute erstellt.
